Neben dem gesamten Spektrum der anwaltlichen Beratung und Vertretung insbesondere in den Rechtsgebieten des Internetrechts, Recht der Neuen Medien, Wettbewerbs- und Markenrechts liegt unsere Schwerpunktkompetenz auf der Beratung in allen Fragen der datenschutzgerechten Informationsverarbeitung. Insbesondere bieten wir an: - Überprüfung von vorhandenen und Beratung bei der Erstellung von Datenschutzkonzepten
- Beratung beim Aufbau einer Datenschutzorganisation im Unternehmen
- Gestaltung von Verträgen im Zusammenhang mit Datenschutz wie z. B.:
- vertragliche Regelung von Outsourcing-Projekten - Erstellung der erforderlichen Verträge für den internationalen Datenaustausch mit verbundenen Unternehmen oder - Unterstützung bei der Entwicklung und Verhandlung von Betriebs- und Dienstvereinbarungen mit Bezug zum Arbeitnehmerdatenschutz
- Erstellung von Gutachten
- Erarbeitung von Unternehmensrichtlinien, Arbeitsanweisungen und Formularen wie
- Datenschutzrichtlinie - Verpflichtung auf das Datenschutzgeheimnis - Unterstützung bei der Erstellung eines ordnungsgemäßen Verfahrensregisters nach § 4 g Abs. 2 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz)
- Vorabkontrolle von Datenverarbeitungen nach § 4 d BDSG
- Inhouses-Schulungen für Mitarbeiter zum Thema Datenschutz
- Unterstützung und Beratung von internen betrieblichen Datenschutzbeauftragten
- Bereitstellung eines externen betrieblichen Datenschutzbeauftragten
- Vorbereitung auf Prüfungen durch die Datenschutzaufsichtsbehörden
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